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Personalausweis abgelaufen: Was muss ich beachten?

In der Hektik des Alltags vergessen viele Bürger, ihren Personalausweis neu zu beantragen. Was muss man beachten, wenn der Personalausweis abgelaufen ist? Alle wichtigen Infos zum Personalausweis in der Kurzübersicht.

Bei einem Personalausweis handelt es sich um ein amtliches Dokument, das als Identitätsnachweis an alle Bürger ausgehändigt wird. Ab November 2010 ist in Deutschland ein neuer digitaler Personalausweis vorgesehen, der biometrische Daten wie Fingerabdrücke ausweist. Mit biometrischen Daten soll die Sicherheit von Personalausweisen verbessert werden.

Ein Personalausweis wird an alle deutschen Bundesbürger ausgehändigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Seit 2007 können aber grundsätzlich alle Bundesbürger, also auch Kinder unter 16 Jahren, einen Personalausweis bekommen. Personalausweise, die an Männer und Frauen unter 24 Jahren ausgehändigt werden, sind grundsätzlich sechs Jahre gültig. Wer mit über 24 Jahren einen Personalausweis beantragt, erhält ein Dokument mit einer Gültigkeit von zehn Jahren. Der Personalausweis wird beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt. Viele Gemeinden fassen ihr Einwohnermeldeamt auch im Bürgeramt zusammen. Der Personalausweis ist in allen Ländern der Europäischen Union gültig. Anders als häufig angenommen besteht in Deutschland mit wenigen Ausnahmen keine Mitführungspflicht für den Personalausweis.

Nicht wenige Bürger vergessen in der Hektik des Alltags, einen neuen Personalausweis zu beantragen. Meist fällt es erst auf, dass der Personalausweis abgelaufen ist, wenn man in einer Polizeikontrolle einen abgelaufenen Ausweis vorzeigt oder bei der Eröffnung eines Kontos ein abgelaufenes Dokument vorlegt. Besonders vor Antritt einer Reise sollten die Dokumente aber in jedem Fall auf ihre Gültigkeit überprüft werden. Wer kurz vor einer Reise feststellt, dass der Personalausweis abgelaufen ist, kann sich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen. Ein vorläufiger Personalausweis ist drei Monate gültig und kann meist direkt vor Ort ausgestellt werden.

Personalausweis abgelaufen? Wer einen gültigen Reisepass besitzt, erfüllt seine Ausweispflicht ebenfalls. Für Reisen außerhalb der EU ist immer ein Reisepass erforderlich. Im Reisepass wird aber im Gegensatz zum Personalausweis die Wohnadresse nicht vermerkt. Die Gemeinden erheben nur teilweise Bußgelder für einen abgelaufenen Personalausweis.