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Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers

Vermögenswirksame Leistungen stellen Geldleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer dar. Diese Leistungen werden als Arbeitnehmerzulage vom Staat zudem auch gefördert.

Vermögenswirksame Leistungen werden häufig mit VL oder auch mit AVWL abgekürzt. Bei diesen handelt es sich um Geldleistungen, welche der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält. Jedoch erhält der Arbeitnehmer diese Geldleistungen nicht als direkte Auszahlungen auf sein Konto ausbezahlt, sondern die vereinbarten Beträge werden von dem Arbeitgeber auf ein dafür eingerichtetes Anlagekonto überwiesen. Die Überweisung dieser Leistungen erfolgt in der Regel monatlich mit der Zahlung des Lohn oder des Gehalts.

Damit der jeweilige Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber erhalten kann, wird zwischen diesem und dem Arbeitgeber ein Vertrag abgeschlossen. Dieser kann auch beinhalten, dass der Arbeitnehmer monatlich einen Teil der vermögenswirksamen Leistungen dazu bezahlt. In der Regel wird dieser vereinbarte Teil des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber mit der monatlichen Zahlung des Lohn oder des Gehalts einbehalten und direkt mit dem Anteil des Arbeitgebers auf das jeweilige Anlagekonto überwiesen.

Vermögenswirksame Leistungen stellen dabei eine Arbeitnehmerzulage dar. Somit werden diese vom Staat gefördert. Die gesetzlichen Regelungen dazu werden in dem fünften Vermögensbildungsgesetz geregelt. In den einzelnen Branchen gibt es zudem auch unterschiedliche tarifvertragliche oder auch unterschiedliche gesetzliche Regelungen. So werden diese Leistungen im öffentlichen Dienst anhand des eines gesonderten Gesetzes und Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes ausbezahlt. In der Branche der Metallindustrie und Elektroindustrie gibt es zudem seit dem 1. Oktober 2006 mit dem Tarifvertrag altersvorsorgewirksame Leistungen einen gesonderten Tarifvertrag, welcher diese Leistungen regelt.

Im arbeitsrechtlichen Sinne zählen die vermögenswirksamen Leistungen als vertraglich vereinbarte Leistungen zum Lohn und Gehalt des Arbeitnehmers. Somit hat der Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf diese Leistungen, wenn diese vorab vertraglich vereinbart wurden. Damit gehören diese Leistungen aus dem Einkommen des Arbeitnehmers auch zu den steuerpflichtigen Einkünften und erhöhen damit auch das sozialversicherungspflichtige Einkommen.